Arbeitsweise
„Was gehört nun dazu, die Menschen recht zu beobachten? Ein großes Interesse sie kennenzulernen, eine große Unparteilichkeit in ihrer Beurteilung, ein Herz, so gefühlsempfänglich, dass es alle Leidenschaften der Menschen begreift und doch ruhig genug ist, um nicht in sie verstrickt zu werden.“
Diesem von Jean-Jacques Rousseau formulierten Anspruch wollen wir gerecht werden, in dem wir bei unserer Tätigkeit als Sachverständige Folgendes beachten:
- Einhaltung der Kriterien Wissenschaftlichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit, Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit
- Fundierte Kenntnisse der theoretischen Grundlagen und stetige Weiterbildung
- Respekt gegenüber den Beteiligten und Sensibilität gegenüber Eingriffen in den Kernbereich der Familie
Aufgrund unseres Leitbildes stellt sich unsere Arbeitsweise wie folgt dar:
- Kindeswohlorientiert (z.B. Minimierung der Belastung der Kinder durch die Begutachtung)
- Ressourcenorientierter Blick auf die Eltern, ebenso klares Aufzeigen von Risiken für das Kindeswohl
- Vor diesem Hintergrund auch das Anbieten von Lösungswegen
- durch Qualitätskontrollen abgesichertes Vorgehen (z.B. durch regelmäßige Supervisionen)
Im Folgenden möchten wir den üblichen Ablauf einer Begutachtung vorstellen. Abweichungen von diesem Vorgehen sind dem jeweiligem Einzelfall geschuldet:
- Einzelgespräche mit den Eltern (Eigene Problemdarstellung, Biographie, Beziehungs- und Elterngeschichte, Kindesentwicklung, Erziehungsvorstellungen)
- Verhaltensbeobachtung der Eltern-Kind-Interaktionen (z.B. teilnehmend/nicht-teilnehmend, vor Ort bei den Eltern/in der Praxis, Alltagssituationen/besondere Situationen)
- Exploration des Kindes anhand multidimensionaler Diagnostik (z.B. Testverfahren, Interviews, spielbasierte Befragung)
- Informatorische Gespräche mit Drittpersonen (mit Zustimmung der Sorgeberechtigten)
- Abschließendes Elterngespräch (in Absprache mit dem Gericht das Bemühen um eine kindeswohlorientierte Einigung)